Agenda 21

1. Zum Begriff

Der Begriff besteht aus 2 Bestandteilen: “Agenda” und “21”. Das Wort “Agenda” ist lateinischen Ursprungs. Es ist die aus dem Verb agere (machen, tun) gebildete grammatische Form des Gerundivums (passivisches Verbaladjektiv), Neutrum, Plural. Die Bezeichnung “Agenda” bedeutet wörtlich: “Das zu Tuende”. Das Wort kann im entsprechenden Zusammenhang, der im vorliegenden Fall gegeben ist, auch als “Aktionsprogramm” übersetzt werden. Der 2. Teil des Begriffs - “21” - steht für das 21. Jahrhundert. Mit der Bezeichnung “Agenda 21” ist also “das zu Tuende” - im Sinne eines “Aktionsprogramms” - für das 21. Jahrhundert gemeint. Die “Agenda 21” wurde im Jahre 1992 neben 4 weiteren Dokumenten (Rio-Deklaration, Klimarahmenkonvention, Konvention über die biologische Vielfalt, Walderklärung) auf der “Konferenz für Umwelt und Entwicklung” (UNCED) in Rio de Janeiro von 179 Staaten beschlossen.

2. Zur Geschichte

Die “Agenda 21” von 1992 hat eine Vielzahl von “Wurzeln”. Sie ist das Ergebnis eines harten Ringens von vielen Akteuren (darunter auch Märtyern!), die sich in verschiedenen weltweiten Prozessen, die 50 Jahre und länger zurückverfolgt werden können, engagiert haben.

2.1. Die säkularen Wurzeln

Die Festlegung zur Einberufung der UNCED für 1992 wurde im Jahre 1987 nach Vorlage des Zwischenberichts der Internationalen Kommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) von den entsprechenden UNO-Gremien getroffen. Diese Kommission ist ihrerseits ein Ergebnis des auf der 1. Internationalen Umweltkonferenz 1972 in Stockholm beschlossenen Umweltprogramms (UNEP). Die Arbeit der Kommission beschränkte sich keineswegs auf ökologische Fragen, sondern hatte immer auch die Fragen einer weltweiten Stärkung und Unterstützung der “Entwicklung” der “Entwicklungsländer” im Blickfeld. Auf diesen Aspekt legten insbes. die “Entwicklungsländer” den allergrößten Wert. Fragen von “Gerechtigkeit” und “Frieden” spielten dabei eine wichtige Rolle. Die 1. Umweltkonferenz hatte ihrerseits eine lange Vorgeschichte. Das sich weltweit neu entwickelnde ökologische Bewusstsein erhielt 1972 durch den bewusstseinsbildenden Bestseller von Dennis Meadows (Club of Rome) “Die Grenzen des Wachstums” einen ungeheueren Schub, der allerdings lange schon vorbereitet war durch die Alternativbewegung und die Neuen Sozialen Bewegungen in den 60-er Jahren. Woodstock (1969), Hippiebewegung (Summer of Love, 1967), die Bürgerrechtsbewegung und Anitrassismus-Bewegung (Martin Luther King, 1968), die Opposition gegen den Vietnam-Krieg seit Anfang der 60-er, die sich daraus entwickelnde Friedensbewegung. Die 68-er (Studenten-)Bewegung in Frankreich und Deutschland muss in diesem Zusammenhang auch mit genannt werden. All das waren alternative Denkansätze, Gegenentwürfe zu den herkömmlichen Denkmustern von unbegrenzter Machbarkeit, unbegrenztem Wachstum, Konservierung der Strukturen der Macht des Kapitals - und damit der Ausbeutung und Unterdrückung. All diese frühen Vorläufer und Wegbereiter der sehr viel später stattfindenden Debatten um Fragen von “Umwelt und Entwicklung”, “Nachhaltigkeit” usw. sind wichtig in diesem Prozess. Sie reichen im Grunde genommen zurück bis in die 40-er Jahre, zurück in die mit dem 2. Weltkrieg einsetzende und insbes. unmittelbar danach breit um sich greifende Entkolonialisierung, Demokratisierung, Bürgerrechtsbewegung, Anti-rassismus-Bewegung, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensbewegung, Emanzipations-bewegung, Anti-Atom-Bewegung, ökologische Bewegung. Zu einem großen Teil haben diese genannten alternativen Bewegungen - nicht alle, aber viele - als organisierte Massenbewegungen ihren Ursprung in den USA. Dort haben sie sich meist zuerst entwickelt und sind dann von dort aus auf entsprechend vorbereiteten, “fruchtbaren Boden” nach Europa und in die ganze Welt “übergeschwappt”.

2.2. Die Wurzeln in der Ökumene

Der Prozess, der zur Agenda 21 geführt hat, hat aber noch eine weiteren Wurzel, die ein ganz “eigenständiges Gewächs” (der Vergleich sei her gestattet) hervorgebracht hat: die christliche Ökumene. Sie spielt in viele der genannten alternativen Bewegungen mit hinein (man denke nur an Martin Luther King/1929-1968), hat aber eigenständige Konzepte, Entwicklungsziele, Ideale, vielleicht sogar Utopien. Den Beginn der modernen christlichen Ökumene kann man bis auf das Jahr 1910 (Weltmissionskonferenz) zurückverfolgen. Ein im Jahre 1938 gebildeter sog. “Vorläufiger Ausschuss” der ökumenischen Gliederungen “Faith and Order” und “Bewegung für Praktisches Christentum” sollte die zunächst für 1941 vorgesehene, dann aber infolge des Ausbruchs des 2. Weltkriegs schließlich erst 1948 in Amsterdam durchgeführte Gründung eines “Ökumenischen Rates der Kirchen” (ÖRK) vorbereiten. Der ÖRK ist seither sozusagen die “institutionalisierte Ökumene” mit Sitz in Genf. Ihr oberstes Organ ist die Vollversammlung (9. Vollversammlung 2006 in Porto Alegre/Brasilien). Dietrich Bonhoeffer (1906-1945) war bereits in den 30-er und frühen 40-er Jahren in diesem Prozess sehr engagiert. Bereits 1934 spricht er in Faro/Dänemark auf einer Tagung des damaligen “Ökumenischen Rates für Praktisches Christentum” die Notwendigkeit der Einberufung eines “Gesamtchristlichen Friedenskonzils” an. Dieser Impuls wurde 1983 - auf dem Höhepunkt der Friedensbewegung in Deutschland - auf der 6. Vollversammlung des ÖRK in Vancouver/Kanada aufgegriffen. Die damalige DDR-Delegation brachte in die Vollversammlung einen Beschlussantrag ein, der vorsah, dass geprüft werden solle, “ob die Zeit reif ist für ein allgemeines christliches Friedenskonzil, wie es Dietrich Bonhoeffer angesichts des drohenden 2. Weltkriegs vor 50 Jahren für geboten hielt.” Leider scheiterte aber die Idee der Planung eines Gesamtchristlichen Konzils daran, dass die Katholische Kirche aus prinzipiellen Gründen (ihr Selbstverständnis) zur Mitarbeit nicht bereit war. Man einigte sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner eines “konziliaren Prozesses gegenseitiger Verpflichtung auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung”. 1985 erhielt der bereits begonnene “Konziliare Prozess” einen neuen starken Impuls. Auf dem 21. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 5.-9.6.1985 in Düsseldorf startete der prominente C.F.v.Weizsäcker (1912-2007) seinen Aufruf “Die Zeit drängt” (das Buch erschien 1986) für das für dringend notwendig gehaltene Gesamtchristliche Friedenskonzil. Der “Konziliare Prozess” war damit in den christlichen Kirchen, der gesamten Ökumene und sogar weit darüber hinaus gesellschaftlich etabliert. Und diesem Umstand ist es zu verdanken, dass man die Ökumenische Bewegung seither als einen maßgeblichen Träger auch für jenen Prozess ansehen kann, der 1992 zur “Agenda 21” geführt hat und seitdem als globaler Prozess im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung der Menschheit wirksam ist.

Fazit: Die Agenda 21 ist das Ergebnis der Arbeit von engagierten Menschen im Rahmen von unterschiedlichen globalen Prozessen, deren Wurzeln in eine Vorgeschichte von 50 Jahren hinabreichen. Die Agenda 21 bedient sich eines neuen, globales, holistischen, ganzheitlichen Denkens, das bereits 50 Jahre vorher schon seinen Anfang genommen hatte.

3. Zum Inhalt

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable development) sollen durch anzupassende komfortable Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik und damit auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 besteht aus 40 Kapiteln, die sich wiederum in vier Abschnitte einteilen lassen:

  • Soziale und wirtschaftliche Dimensionen
  • Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung
  • Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen
  • Möglichkeiten der Umsetzung

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 (“Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21”) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global Denken - Lokal Handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene (“lokale”) Agenda 21 zu erarbeiten.

4. Der seitherige Umsetzungsprozess

Anlässlich des Weltgipfels in Johannesburg (2002) erklärten die Vertreter der Kommunen nach 10 Jahren nur mittelmäßiger Erfolge der ” Lokalen Agenda 21”, die nächsten zehn Jahre eine verstärkte Umsetzung der “Agenda 21"-Zielen durch “local action 21"-Kampagnen

[aus Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Agenda21]

Das Damoklesschwert des atomaren Genozids ist mit dem Zerfall der Sowjetunion (1991/92), dem damit verbundenen Wegfall der “Bedrohung”, aber auch der Absage an Bemühungen zur Entwicklung einer globalen sozialistischen Gesellschaftsordnung gewichen. “Frieden” erscheint heute, 2007, weniger bedroht als 1985. Als 1992 die Agenda 21 beschlossen wurde, meinte man, das “Schlimmste” bereits überstanden zu haben. Und diese Einstellung setzt sich fort bis heute. Der 11. September 2001 bereitete dem Traum zwar eine gewisse Zeit ein Ende, aber von einem wirklichen Aufbruch kann gegenwärtig keine Rede sein. Das Geschäft des Kampfes um “Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung” oder um die “Einheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem” oder um das Thema “Eine Welt” oder um den Kampf gegen den weltweiten Hunger, die weltweite Armut, den Kampf um Bildungschancen und ein menschenwürdiges Leben für alle ... ist nach 50 Jahren kontinuierlich zunehmenden weltweiten Interesses heute wieder ein mühsames Geschäft geworden. Der Umsetzungsprozess der Agenda 21 stagniert. Aber es gibt trotz allem ein paar hoffnungsvolle neue Akzente. Von zwei solchen soll im Folgenden die Rede sein.

Millenniumkampagne der UNO

Grundlage:

Die “Millenniums-Erklärung”, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Abschluss des vom 6. - 8. September 2000 abgehaltenen Millenniumsgipfels in New York

Rund 150 Staats- und Regierungschefs sind vom 6. - 8. September 2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen, um die wichtigsten Herausforderungen der Vereinten Nationen in den kommenden Jahrzehnten zu erörtern und die Rolle der Weltorganisation im 21. Jahrhundert festzulegen. Zu den vordringlichsten Problemen unserer Zeit, auf die das bisher größte Treffen von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs in der Geschichte einging, gehörten die Fragen, wie Milliarden Menschen aus bitterster Armut befreit, wie die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen verbessert und wie globale Umweltprobleme wirksamer angegangen werden können. Generalsekretär Kofi Annan hatte den Staats- und Regierungschefs in seinem Millenniumsbericht “Wir, die Völker: Die Rolle der Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert” vorgeschlagen, sich auf ihrem Gipfel zu einer Reihe konkreter Zielsetzungen zu bekennen, etwa bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen zu halbieren, die Ausbreitung von HIV/AIDS einzudämmen und die gleichberechtigte Grundbildung für Jungen und Mädchen sicherzustellen. Diese Ziele gehören zu einem Aktionsplan, der dafür sorgen soll, dass die Globalisierung allen Menschen Vorteile bringt. In der Abschlusserklärung des Gipfels wird die Globalisierung als “die zentrale Herausforderung unserer Zeit” bezeichnet. Zur künftigen Rolle der Vereinten Nationen bekennen sich die Staats- und Regierungschefs erneut zu den Zielen der Weltorganisation und bekräftigen aus diesem historischen Anlass feierlich, dass “die Vereinten Nationen die unverzichtbare Begegnungsstätte der gesamten Menschheitsfamilie sind” und dass sie sich bemühen werden, durch die Vereinten Nationen den “universellen Bestrebungen nach Frieden, Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen”.

Die weltweite Kampagne, die im Ergebnis der “Millenniums-Erklärung” entstanden ist, kann man als “Zwillingsschwester” des Agenda 21-Prozesses bezeichnen. Sie lebt aus demselben guten Geist wie der Agenda 21-Prozess, der Erd-Charta-Prozess und der Ökumenische (Konziliare) Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

Die weltweite Kampagne kann auf dieser website und im Rahmen dieses Projektes nicht adäquat dargestellt werden. Zur Kampagne (Geschichte und Aktuelles) selbst wird verwiesen auf www.millenniumcampaign.de und www.rgre.de/komm_entw_zusarbeit/mdg.htm

Hier der Wortlaut der “Millenniums-Erklärung”.


Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen

I. Werte und Grundsätze

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs, sind am Anbruch eines neuen Jahrtausends vom 6. bis 8. September 2000 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen, um unseren Glauben an die Vereinten Nationen und ihre Charta als unverzichtbare Grundlagen einer friedlicheren, in größerem Wohlstand lebenden, gerechteren Welt zu bekräftigen.
2. Wir erkennen an, dass wir neben unseren eigenen Verantwortlichkeiten gegenüber unserer jeweiligen Gesellschaft gemeinschaftlich dafür verantwortlich sind, weltweit die Grundsätze der Menschenwürde, der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu wahren. Als Führer haben wir daher eine Pflicht gegenüber allen Bürgern der Welt zu erfüllen, namentlich den schwächsten unter ihnen und insbesondere den Kindern der Welt, denen die Zukunft gehört.
3. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die sich als zeitlos und universal bewiesen haben. Sie haben mit der wachsenden Verflechtung von Nationen und Völkern und ihrer zunehmenden Interdependenz sogar noch an Belang und an Bedeutung als Quelle der Inspiration gewonnen.
4. Wir sind entschlossen, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta in der ganzen Welt gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen. Wir bekennen uns erneut dazu, alle Anstrengungen zu unterstützen, die auf die Wahrung der souveränen Gleichheit aller Staaten, die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die sich weiterhin unter kolonialer Herrschaft und ausländischer Besetzung befinden, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gleichberechtigung aller ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion und die internationale Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder humanitärer Art gerichtet sind.
5. Wir sind überzeugt, dass die zentrale Herausforderung, vor der wir heute stehen, darin besteht, sicherzustellen, dass die Globalisierung zu einer positiven Kraft für alle Menschen der Welt wird.
Denn wenngleich die Globalisierung uns große Chancen eröffnet, so sind doch die mit ihr einhergehenden Vorteile ebenso wie auch ihre Kosten gegenwärtig sehr ungleich verteilt. Wir erkennen an, dass die Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Schwierigkeiten überwinden müssen, um dieser zentralen Herausforderung zu begegnen. Die Globalisierung kann also nur dann alle voll mit einschließen und ausgewogen sein, wenn breit angelegte, dauerhafte Anstrengungen unternommen werden, auf der Grundlage der ganzen Vielfalt unserer einen Menschheit eine gemeinsame Zukunft zu schaffen. Diese Anstrengungen müssen auf weltweiter Ebene verfolgte Politiken und Maßnahmen umfassen, die den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer entsprechen und mit ihrer effektiven Mitwirkung formuliert und umgesetzt werden.
6. Wir sind der Auffassung, dass die internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert unbedingt von bestimmten Grundwerten geprägt sein müssen: FREIHEIT. Männer und Frauen haben das Recht, in Würde und Freiheit - von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit - ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen. Diese Rechte werden am besten durch eine demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes gewährleistet. GLEICHHEIT. Keinem Menschen und keiner Nation darf die Chance vorenthalten werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen muss gewährleistet sein. SOLIDARITÄT. Die globalen Probleme müssen so bewältigt werden, dass die damit verbundenen Kosten und Belastungen im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Billigkeit und sozialen Gerechtigkeit aufgeteilt werden. Diejenigen, die leiden oder denen die geringsten Vorteile entstehen, haben ein Anrecht darauf, Hilfe von den größten Nutznießern zu erhalten. TOLERANZ. Die Menschen müssen einander in der gesamten Vielfalt ihrer Glaubensüberzeugungen, Kulturen und Sprachen achten. Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften sollten weder gefürchtet noch unterdrückt, sondern vielmehr als kostbares Gut der Menschheit geschätzt werden. Eine Kultur des Friedens und des Dialogs zwischen allen Kulturen sollte aktiv gefördert werden. ACHTUNG VOR DER NATUR. Bei der Bewirtschaftung aller lebenden Arten und natürlichen Ressourcen muss im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung Umsicht bewiesen werden.
Nur so können wir die unermesslichen Reichtümer, mit denen die Natur uns beschenkt, erhalten und an unsere Nachkommen weitergeben. Die heutigen nicht zukunftsfähigen Produktions- und Konsumstrukturen müssen im Interesse unseres künftigen Wohls und des Wohls unserer Nachfahren geändert werden. GEMEINSAM GETRAGENE VERANTWORTUNG. Die Verantwortung für die Gestaltung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Bewältigung von Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit muss von allen Nationen der Welt gemeinsam getragen und auf multilateraler Ebene wahrgenommen werden. Als universellste und repräsentativste Organisation der Welt müssen die Vereinten Nationen die zentrale Rolle dabei spielen.
7. Um diese gemeinsamen Werte in Taten umzusetzen, haben wir grundlegende Ziele aufgezeigt, denen wir besondere Bedeutung beimessen.

II. Frieden, Sicherheit und Abrüstung

8. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Völker von der Geißel des Krieges, ob Bürgerkriege oder Kriege zwischen Staaten, zu befreien, die im letzten Jahrzehnt über 5 Millionen Menschenleben gefordert haben. Wir werden außerdem die Gefahren zu beseitigen trachten, die von Massenvernichtungswaffen ausgehen.
9. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die Achtung vor dem Primat des Rechts sowohl in den internationalen als auch den nationalen Angelegenheiten zu stärken und insbesondere sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in den Fällen, in denen sie Partei sind, Folge leisten;
  • den Vereinten Nationen in der Wahrung des Friedens und der Sicherheit zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen, indem wir ihnen die Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, die sie für die Konfliktverhütung, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, die Friedenssicherung, die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit und den Wiederaufbau benötigen. In diesem Zusammenhang nehmen wir Kenntnis von dem Bericht der Sachverständigengruppe über die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen und ersuchen die Generalversammlung, ihre Empfehlungen umgehend zu prüfen;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen im Einklang mit den Bestimmungen von Kapitel VIII der Charta zu verstärken;
  • sicherzustellen, dass die Vertragsstaaten die Verträge auf Gebieten wie Rüstungskontrolle und Abrüstung, humanitäres Völkerrecht und Recht auf dem Gebiet der Menschenrechte anwenden, und fordern alle Staaten auf, die Unterzeichnung und Ratifikation des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Erwägung zu ziehen;
  • konzertierte Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus zu ergreifen und so bald wie möglich allen diesbezüglichen internationalen Übereinkünften beizutreten;
  • unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um unsere Verpflichtung auf den Kampf gegen das weltweite Drogenproblem in die Tat umzusetzen;
  • unsere Anstrengungen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in allen ihren Dimensionen, insbesondere gegen den Menschenhandel, die Schleuserkriminalität und die Geldwäsche, zu intensivieren;
  • die nachteiligen Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen auf unschuldige Bevölkerungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, die entsprechenden Sanktionsregime regelmäßig zu überprüfen und die nachteiligen Auswirkungen von Sanktionen auf Dritte zu beseitigen;
  • uns für die Beseitigung der Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, einzusetzen, und keine Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels außer Acht zu lassen, einschließlich der Möglichkeit, eine internationale Konferenz einzuberufen, um Mittel und Wege zur Beseitigung atomarer Gefahren aufzuzeigen;
  • konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen ein Ende zu setzen, insbesondere dadurch, dass wir Waffentransfers transparenter machen und regionale Abrüstungsmaßnahmen unterstützen, unter Berücksichtigung aller Empfehlungen der bevorstehenden Konferenz der Vereinten Nationen über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen;
  • alle Staaten aufzufordern, den Beitritt zu dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonen-Minen und über deren Vernichtung sowie zu dem Minenprotokoll zu dem Übereinkommen über konventionelle Waffen in seiner geänderten Fassung in Erwägung zu ziehen.
10. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einzeln und gemeinsam heute und in Zukunft die Olympische Waffenruhe einzuhalten und das Internationale Olympische Komitee bei seinen Bemühungen um die Förderung des Friedens und der Verständigung zwischen den Menschen durch den Sport und das olympische Ideal zu unterstützen.

III. Entwicklung und Armutsbeseitigung

11. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Mitmenschen - Männer, Frauen und Kinder - aus den erbärmlichen und entmenschlichenden Lebensbedingungen der extremen Armut zu befreien, in der derzeit mehr als eine Milliarde von ihnen gefangen sind. Wir sind entschlossen, das Recht auf Entwicklung für jeden zur Wirklichkeit werden zu lassen und die gesamte Menschheit von Not zu befreien.
12. Wir treffen daher den Beschluss, auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich ist.
13. Erfolg bei der Verwirklichung dieser Ziele hängt unter anderem von guter Lenkung in einem jeden Land ab. Er hängt fernerhin von guter Lenkung auf internationaler Ebene und von der Transparenz der Finanz-, Geld- und Handelssysteme ab. Wir sind entschlossen, ein offenes, faires, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes multilaterales Handels- und Finanzsystem zu schaffen.
14. Mit Sorge erfüllen uns die Hindernisse, denen die Entwicklungsländer bei der Mobilisierung der Ressourcen begegnen, die sie zur Finanzierung ihrer dauerhaften Entwicklung benötigen. Wir werden daher jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, um den Erfolg der für 2001 geplanten internationalen zwischenstaatlichen Veranstaltung auf hoher Ebene über Entwicklungsfinanzierung zu gewährleisten.
15. Wir verpflichten uns außerdem, auf die besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder einzugehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die für Mai 2001 anberaumte dritte Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwikkelten Länder und werden bestrebt sein, ihren Erfolg sicherzustellen. Wir fordern die Industrieländer auf,
  • sich möglichst bis zu der Konferenz eine Politik des zoll- und quotenfreien Zugangs für praktisch alle Exportgüter aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu eigen zu machen;
  • ohne weitere Verzögerungen das verstärkte Schuldenerleichterungsprogramm für die hochverschuldeten armen Länder durchzuführen und übereinzukommen, alle bilateralen öffentlichen Schulden dieser Länder zu streichen, wenn diese Länder sich im Gegenzug auf eine nachprüfbare Armutsminderung verpflichten;
  • großzügigere Entwicklungshilfe zu gewähren, insbesondere an Länder, die wirkliche Anstrengungen unternehmen, ihre Ressourcen für die Armutsminderung einzusetzen.
16. Wir sind außerdem entschlossen, die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer mit niedrigen und mittleren Einkommen umfassend und wirksam anzugehen, indem wir auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen ergreifen, die ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden lassen.
17. Wir treffen außerdem den Beschluss, den besonderen Bedürfnissen der kleinen Inselentwicklungsländer dadurch Rechnung zu tragen, dass wir das Aktionsprogramm von Barbados und das Ergebnis der zweiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung rasch und in vollem Umfang umsetzen. Wir fordern die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass bei der Erarbeitung eines Gefährdungsindexes die besonderen Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer berücksichtigt werden.
18. Wir sind uns der besonderen Bedürfnisse und Probleme der Binnenentwicklungsländer bewusst und fordern sowohl die bilateralen als auch die multilateralen Geber nachdrücklich auf, dieser Ländergruppe erhöhte finanzielle und technische Hilfe zu gewähren, um ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen gerecht zu werden und ihnen durch die Verbesserung ihrer Transitverkehrssysteme bei der Überwindung geografisch bedingter Hindernisse behilflich zu sein.
19. Wir treffen ferner den Beschluss,
  • bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren, sowie bis zu demselben Jahr den Anteil der Menschen, die hygienisches Trinkwasser nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, zu halbieren;
  • bis zum gleichen Jahr sicherzustellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsebenen haben;
  • bis zum gleichen Jahr die Müttersterblichkeit um drei Viertel und die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel der derzeitigen Rate gesenkt zu haben;
  • bis dahin die Ausbreitung von HIV/AIDS, die Geißel der Malaria und andere schwere Krankheiten, von denen die Menschheit heimgesucht wird, zum Stillstand gebracht und allmählich zum Rückzug gezwungen zu haben;
  • Kindern, die durch HIV/AIDS zu Waisen wurden, besondere Hilfe zukommen zu lassen;
  • bis zum Jahr 2020, wie in der Initiative “Städte ohne Slums” vorgeschlagen, erhebliche Verbesserungen im Leben von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern erzielt zu haben.
20. Wir treffen außerdem den Beschluss,
  • die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frau als wirksame Mittel zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit zu fördern und eine wirklich nachhaltige Entwicklung herbeizuführen;
  • Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die jungen Menschen überall eine reale Chance geben, menschenwürdige und produktive Arbeit zu finden;
  • der pharmazeutischen Industrie nahe zu legen, lebenswichtige Medikamente verfügbarer und für alle Menschen in den Entwicklungsländern, die sie brauchen, erschwinglich zu machen;
  • im Bemühen um Entwicklung und Armutsbeseitigung feste Partnerschaften mit dem Privatsektor und den Organisationen der Zivilgesellschaft aufzubauen;
  • sicherzustellen, dass alle Menschen die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, nutzen können, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Ministererklärung des ECOSOC 2000.

IV. Schutz unserer gemeinsamen Umwelt

21. Wir dürfen keine Mühen scheuen, um die gesamte Menschheit und vor allem unsere Kinder und Kindeskinder, aus der Gefahr zu befreien, auf einem Planeten leben zu müssen, der durch menschliches Handeln nicht wiedergutzumachende Schäden davongetragen hat und dessen Ressourcen ihren Bedarf nicht länger decken können.
22. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, namentlich auch der in der Agenda 21 enthaltenen Grundsätze, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurden.
23. Wir treffen daher den Beschluss, in allen unseren die Umwelt betreffenden Maßnahmen eine neue Ethik der Erhaltung und pfleglichen Behandlung der Umwelt zu verfolgen, und treffen den Beschluss, als erstes
  • alles zu tun, um sicherzustellen, dass das Protokoll von Kyoto möglichst bis zum zehnten Jahrestag der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Jahre 2002 in Kraft tritt, und mit der verlangten Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu beginnen;
  • unsere gemeinsamen Bemühungen um die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Wäldern zu verstärken;
  • nachdrücklich auf die vollinhaltliche Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, hinzuarbeiten;
  • der auf Dauer der nicht tragbaren Ausbeutung der Wasserressourcen ein Ende zu setzen, durch die Entwicklung regionaler und nationaler Wasserwirtschaftsstrategien, die sowohl einen fairen Zugang als auch ausreichende Vorräte fördern;
  • intensiver zusammenzuarbeiten, um die Zahl und die Auswirkungen von Natur- und anthropogenen Katastrophen zu vermindern;
  • den freien Zugang zu Informationen über die menschliche Genomsequenz sicherzustellen.

V. Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung

24. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Demokratie zu fördern und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu stärken.
25. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vollinhaltlich zu achten und ihr Geltung zu verschaffen;
  • uns um den vollen Schutz und die Förderung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für alle in allen unseren Ländern zu bemühen;
  • in allen unseren Ländern die Kapazitäten zur Anwendung der Grundsätze und Verfahren der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, zu stärken;
  • alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umzusetzen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte von Migranten, Wanderarbeitnehmern und ihren Familien zu gewährleisten, die in vielen Gesellschaften immer häufiger vorkommenden rassistischen und fremdenfeindlichen Handlungen zu beseitigen und in allen Gesellschaften größere Harmonie und Toleranz zu fördern;
  • gemeinsam auf integrativere politische Prozesse hinzuarbeiten, die allen Bürgern in allen unseren Ländern echte Mitsprache ermöglichen;
  • die Freiheit der Medien zur Wahrnehmung ihrer wichtigen Funktion und das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Information zu gewährleisten.

VI. Schutz der Schwächeren

26. Wir werden keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass Kinder und alle Mitglieder der Zivilbevölkerung, die den Folgen von Naturkatastrophen, Völkermord, bewaffneten Konflikten und anderen humanitären Notsituationen unverhältnismäßig stark ausgesetzt sind, in jeder Hinsicht Hilfe und Schutz erhalten, damit sie so bald wie möglich wieder ein normales Leben führen können. Wir treffen daher den Beschluss,
  • den Schutz von Zivilpersonen in komplexen Notsituationen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht auszuweiten und zu verstärken;
  • die internationale Zusammenarbeit, namentlich auch die Lastenteilung mit Ländern, die Flüchtlinge aufgenommen haben, und die Koordinierung der humanitären Hilfe für diese Länder zu verstärken und allen Flüchtlingen und Vertriebenen zur freiwilligen Rückkehr an ihre Heimstätten in Sicherheit und Würde und zu einer reibungslosen Wiedereingliederung in ihre Gesellschaft zu verhelfen;
  • die Ratifikation und vollinhaltliche Durchführung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und der dazugehörigen Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie zu befürworten.

VII. Deckung der besonderen Bedürfnisse Afrikas

27. Wir werden die Konsolidierung der Demokratie in Afrika unterstützen und den Afrikanern bei ihrem Kampf um dauerhaften Frieden, die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung behilflich sein und Afrika so in die Weltwirtschaft integrieren.
28. Wir treffen daher den Beschluss,
  • den politischen und institutionellen Strukturen der sich herausbildenden Demokratien in Afrika volle Unterstützung zukommen zu lassen;
  • die regionalen und subregionalen Mechanismen zur Konfliktverhütung und zur Förderung der politischen Stabilität zu unterstützen und einen verlässlichen Zufluss von Ressourcen für Friedenssicherungseinsätze auf dem afrikanischen Kontinent sicherzustellen;
  • Sondermaßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen der Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in Afrika zu begegnen, einschließlich Schuldenerlass, Verbesserung des Marktzugangs, Verstärkung der öffentlichen Entwicklungshilfe und Erhöhung ausländischer Direktinvestitionen sowie Technologietransfer;
  • Afrika zu helfen, die Kapazitäten aufzubauen, die es braucht, um der Ausbreitung der HIV/AIDS-Pandemie und anderer Infektionskrankheiten entgegenzuwirken.

VIII. Stärkung der Vereinten Nationen

29. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Vereinten Nationen zu einem wirksameren Instrument zur Verfolgung aller nachstehend genannten Prioritäten zu machen: Kampf um die Entwicklung aller Völker der Welt, Kampf gegen Armut, Unwissenheit und Krankheit, Kampf gegen Ungerechtigkeit, Kampf gegen Gewalt, Terror und Kriminalität und Kampf gegen die Schädigung und Zerstörung unserer gemeinsamen Heimat.
30. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die zentrale Rolle der Generalversammlung als wichtigstes Beratungs-, richtliniengebendes und repräsentatives Organ der Vereinten Nationen zu bekräftigen und sie zu befähigen, diese Rolle wirksam wahrzunehmen;
  • uns verstärkt darum zu bemühen, eine umfassende Reform des Sicherheitsrats in allen Aspekten herbeizuführen;
  • den Wirtschafts- und Sozialrat aufbauend auf seinen jüngsten Erfolgen weiter zu stärken, um ihm zu helfen, die ihm in der Charta übertragene Aufgabe zu erfüllen;
  • den Internationalen Gerichtshof zu stärken, um Gerechtigkeit und die Herrschaft des Rechts in den internationalen Angelegenheiten zu gewährleisten;
  • regelmäßige Konsultationen und die Koordinierung zwischen den Hauptorganen der Vereinten Nationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu fördern;
  • sicherzustellen, dass die Organisation rechtzeitig und berechenbar mit den Mitteln ausgestattet wird, die sie benötigt, um die ihr übertragenen Mandate zu erfüllen;
  • das Sekretariat nachdrücklich aufzufordern, diese Mittel im Einklang mit von der Generalversammlung vereinbarten klaren Vorschriften und Verfahren im Interesse aller Mitgliedstaaten optimal einzusetzen, indem es sich der besten verfügbaren Managementpraktiken und Technologien bedient und sich auf diejenigen Aufgaben konzentriert, die die einvernehmlichen Prioritäten der Mitgliedstaaten widerspiegeln;
  • die Einhaltung des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal zu fördern;
  • größere Politikkohärenz und bessere Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen, ihren Organisationen, den Bretton- Woods-Institutionen und der Welthandelsorganisation sowie anderen multilateralen Organen zu gewährleisten, mit dem Ziel, zu einem voll koordinierten Herangehen an die Probleme des Friedens und der Entwicklung zu gelangen;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den einzelstaatlichen Parlamenten durch die Interparlamentarische Union, ihre Weltorganisation, auf verschiedenen Gebieten weiter zu verstärken, namentlich in den Bereichen Frieden und Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Völkerrecht und Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellungsfragen;
  • dem privaten Sektor, den nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft insgesamt mehr Gelegenheit zu geben, zur Verwirklichung der Ziele und Programme der Vereinten Nationen einen Beitrag zu leisten.
31. Wir ersuchen die Generalversammlung, die bei der Umsetzung dieser Erklärung erzielten Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und bitten den Generalsekretär, regelmäßig Berichte zur Prüfung durch die Generalversammlung und als Grundlage für das weitere Vorgehen herauszugeben.
32. Zu diesem historischen Anlass erklären wir erneut feierlich, dass die Vereinten Nationen die unverzichtbare Begegnungsstätte der gesamten Menschheitsfamilie sind und dass wir uns durch sie bemühen werden, unseren universellen Bestrebungen nach Frieden, Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen. Wir versprechen daher, in unserer Unterstützung dieser gemeinsamen Ziele nicht nachzulassen, und erklären, dass wir entschlossen sind, sie zu erreichen.

4.2. Micha-Initiative

Die “Micha-Initiative” ist ein Werk der Evangelischen Allianz. Das Besondere an dieser Initiative: Sie ist gesellschaftlich sehr aktiv, sehr progressiv, nimmt das Evangelium ernst und arbeitet in diesem Sinne. Zur inhaltlichen Arbeit: siehe www.micha-initiative.de.

"Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir fordert, nämlich Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott.” (Micha 6,8)

Das ist das Motto der Micha-Initiative. Also: Es geht hier nicht vorrangig um theologische Diskussionen, nicht um konfessionellen Streit um die “reine Lehre”, nicht um Kultus, Ritus, Vorschriften, Verbote, Droh-Botschaft, moralisierende Predigten, aber auch nicht um Anpassung an den Zeitgeist und den mainstream, nicht ums Geschäft mit dem Glauben, nicht um Frömmelei, nicht um Konformität mit den Mächtigen, sondern um praktisches Tun im Sinne des Evangeliums. Um die Armen, Ausgegrenzten, “Überflüssigen”, Hungernden, Kranken, Randgruppen, Arbeitslosen, um die “Dritte Welt”, um die sozial Schwachen, um Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Solidarität, verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen (Schöpfungsbewahrung). Und das sind auch alles Anliegen der Agenda 21. Deshalb gehört die Micha-Initiative mit hierher.

Die Micha-Initiative greift den Slogan der progressiven Weltgemeinschaft auf »Another world is possible« . Aus dem Evangelium vom Reich Gottes, welches Jesus gepredigt hat, leitet die Initiative den hoffnungsvollen Slogan ab: »Another world is coming!«



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